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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-21 U 172/06

Datum:
06.11.2007
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
21. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-21 U 172/06
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2007:1106.I21U172.06.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Wuppertal, 1 O 475/04
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das am 13.06.2006 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal unter Zurückweisung der weitergehen-den Berufung teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 24.938,98 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 28.12.2004 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung des Klägers gegen Sicherheitsleis-tung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn der Kläger nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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