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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-1 U 59/07

Datum:
29.10.2007
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
1. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-1 U 59/07
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2007:1029.I1U59.07.00
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das am 9. Februar 2007 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg wie folgt abgeändert:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 21.978,24 € zu zahlen, Zug um Zug gegen Rücknahme des Fahrzeugs Citroen C 5 Kombi 2,0 16 V Exklusive (amtli-ches Kennzeichen .....), Fahrgestellnummer, Fahrzeugbriefnummer

Es wird festgestellt, dass der Beklagte sich mit der Rücknahme des vorbezeich-neten Fahrzeugs im Annahmeverzug befindet.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 28.000 € abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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