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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-1 U 192/06

Datum:
12.03.2007
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
1. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-1 U 192/06
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2007:0312.I1U192.06.00
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das am 03. August 2006 verkündete Urteil des Amtsgerichts Nettetal unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 146,69 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.11.2005 zu zahlen.

Die Beklagten werden weiter verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.000,- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.12.2005 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagten als Gesamtschuldner. Die übrigen Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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