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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-18 U 189/07

Datum:
18.12.2007
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
18. Senat für Zivilsachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
I-18 U 189/07
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2007:1218.I18U189.07.00
 
Leitsätze:

Die Unterbringung mehrerer Gefangener in einem dafür vorgesehenen Haftraum verletzt nicht als solche die Menschenwürde. Das gilt auch, wenn die Mitgefangenen rauchen.

Die Entschädigung für die Unterbringung in einem Einzelhaftraum gemeinsam mit einem anderen Gefangenen ist mit 15 € täglich nicht zu niedrig bemessen. Das gilt auch, wenn der Mitgefangene raucht.

 
Tenor:

Der Antrag des Klägers vom 14.11.2007 auf Bewilligung von Prozesskosten-hilfe für die Berufung gegen das am 19.10.2007 verkündete Urteil des Landgerichts Kleve wird zurückgewiesen.

 
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