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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-18 U 138/06

Datum:
14.03.2007
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
18. Senat für Zivilsachen
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-18 U 138/06
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2007:0314.I18U138.06.00
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 9. Kammer für Handelssa-chen des Landgerichts Düsseldorf (39 O 147/05) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 16.106,30 € nebst 5 % Zinsen seit dem 22.06.2005 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen trägt die Klägerin 77 % und die Beklagte 23 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die jeweilige Schuldnerin darf die Voll-streckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Ur-teils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweilige Gläubigerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstre-ckenden Betrages leistet.

 
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