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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-16 W 70/06

Datum:
21.02.2007
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
I-16 W 70/06
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2007:0221.I16W70.06.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Düsseldorf, 13 O 347/05
 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten vom 21. März 2006 wird der ihr Prozesskostenhilfe versagende Beschluss der 13. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 8. März 2006 abgeändert.

Der Beklagten wird, soweit nicht bereits das Landgericht der Beschwer-de abgeholfen hat, für die Verteidigung der gegen sie erhobenen Klage in der ersten Instanz ab dem Zeitpunkt der Antragstellung Prozesskos-tenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt B... bewilligt. Eine

Ratenzahlung wird ihr nicht auferlegt.

Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst. Der Wert des Beschwer-deverfahrens wird auf 5.474,-- Euro festgesetzt.

 
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