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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-16 U 93/06

Datum:
23.03.2007
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-16 U 93/06
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2007:0323.I16U93.06.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Düsseldorf, 5 O 398/04
 
Tenor:

Unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wird auf die Berufung der Klägerin das am 8. März 2006 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Das beklagte Land wird verurteilt, an die Klägerin 94.614,18 € nebst Zin-sen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 3. Dezember 2004 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz werden der Klägerin zu 81 % und dem beklagten Land zu 19 % auferlegt.

Von den Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz haben die Klägerin 76 % und das beklagte Land 24 % zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Parteien dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Sicherheitsleistungen können auch durch Bürgschaft eines der Auf-sicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterliegenden Kreditinstituts erbracht werden.

 
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