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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-10 W 85/07

Datum:
11.09.2007
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
10. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
I-10 W 85/07
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2007:0911.I10W85.07.00
 
Tenor:

1.

Unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wird auf die sofor-tige Beschwerde des Klägers der Kostenfestsetzungsbeschluss des Land-gerichts Krefeld – Rechtspflegerin – vom 24.01.2007 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Aufgrund des Urteils der 5. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld vom 28.11.2006 sind von dem Kläger EUR 589,76 (fünfhundertneunundachtzig 76/100) nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basis-zinssatz nach § 247 BGB seit dem 21.12.2006 an die Beklagte zu 1) zu er-statten. Der weitergehende Festsetzungsantrag der Beklagten zu 1) wird zurückgewiesen.

Die Kosten der sofortigen Beschwerde tragen zu 59 % der Kläger und zu 41 % die Beklagte zu 1).

Eine Ermäßigung der Gerichtsgebühr nach GKG KV-Nr. 1812 erfolgt nicht.

 
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