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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-10 W 53/07

Datum:
31.05.2007
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
10. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
I-10 W 53/07
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2007:0531.I10W53.07.00
 
Leitsätze:

§ 15 Abs. 1 Satz 5 SpruchG

Auch im Falle der Antragsrücknahme ist die volle Gebühr zu erheben. Ein Rückgriff auf § 130 Abs. 2 KostO kommt nicht in Betracht.

 
Tenor:

Die Beschwerde des Kostenschuldners gegen die Entscheidung des Vorsit-zenden der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 25.01.2007 wird zurückgewiesen.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

 
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