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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-10 W 117/06

Datum:
22.03.2007
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
10. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
I-10 W 117/06
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2007:0322.I10W117.06.00
 
Leitsätze:

ZPO § 917

1. Zur Frage, ob ein zureichender Arrestgrund i.S. des § 917 Abs. 2 ZPO vor-liegt, wenn das Urteil in der Volksrepublik China vollstreckt werden müsste.

2. Der bloße Wegzug ins Ausland ist zumindest dann nicht geeignet, einen Ar-restgrund nach § 917 Abs. 1 ZPO zu begründen, wenn ausreichendes In-landsvermögen vorhanden ist.

 
Tenor:

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Einzelrichterin der 2 b. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 05.09.2006 wird kosten-pflichtig zurückgewiesen.

 
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