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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-10 U 24/07

Datum:
25.10.2007
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
10. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-10 U 24/07
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2007:1025.I10U24.07.00
 
Tenor:

Auf die Anschlussberufung des Klägers und unter Zurückweisung der Berufung der Beklagten wird das am 19. Januar 2007 verkündete Urteil des Einzelrichters der 15. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 31.843,91 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 7.12.2004 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 21,4 %, die Beklag-ten zu 78,6 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Parteien wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der jeweils anderen Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrags abzuwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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