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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-10 U 16/07

Datum:
28.06.2007
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
10. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-10 U 16/07
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2007:0628.I10U16.07.00
 
Leitsätze:

BGB §§ 538 Abs. 2 a.F., 547 Abs. 2 a.F., 670, 679, 683, 812

Zu den Voraussetzungen eines Ersatzanspruch des Mieters wegen sonstiger Ver-wendungen (Mängelbeseitigungsmaßnahmen) aus berechtigter GoA.

 
Tenor:

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 15. Dezember 2006 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 13. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf un-ter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Unter Abweisung der weitergehenden Klage wird der Beklagte verurteilt, an die Klägerin 2.128,89 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 8.1.2004 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 88 %, der Beklagte

zu 12 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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