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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-10 U 148/06

Datum:
02.08.2007
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
10. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-10 U 148/06
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2007:0802.I10U148.06.00
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 31. Oktober 2006 verkün-dete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düs-seldorf abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Si-cherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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