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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-10 U 122/06

Datum:
19.04.2007
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
10. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-10 U 122/06
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2007:0419.I10U122.06.00
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das am 31. Juli 2006 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Die (erweiterte) Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000,00 € abzuwenden, wenn nicht die Kläge-rin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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