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Oberlandesgericht Düsseldorf, IV-5 Ss (OWi) 104/06 - (OWi) 21/07 I

Datum:
26.02.2007
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
1. Senat für Straf-, und Bußgeldsachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
IV-5 Ss (OWi) 104/06 - (OWi) 21/07 I
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2007:0226.IV5SS.OWI104.06OW.01
 
Tenor:

Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Langenfeld (Rhld.) vom 27. März 2006 teilweise dahin geändert, dass

- der Betroffene wegen fahrlässigen Rotlichtverstoßes zu 50 Euro Geldbuße verurteilt wird und

- das Fahrverbot entfällt.

Die weitergehende Rechtsbeschwerde wird als unbegründet verworfen.

Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens werden wie folgt verteilt:

Die Gebühr wird auf die Hälfte ermäßigt. Die Auslagen der Staatskasse und die notwendigen Auslagen des Betroffenen fallen zur Hälfte der Staatskasse zur Last. Die übrigen Kosten hat der Betroffene zu tragen.

 
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