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Oberlandesgericht Düsseldorf, IV-2 Ss (OWi) 139/06 - (OWi) 73/07 II

Datum:
05.10.2007
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
2. Senat für Straf, - und Bußgeldsachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
IV-2 Ss (OWi) 139/06 - (OWi) 73/07 II
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2007:1005.IV2SS.OWI139.06OW.00
 
Tenor:

1.

Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.

Insoweit wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Amtsgericht Duisburg zurückver-wiesen.

2.

Im Übrigen wird die Rechtsbeschwerde als unbegründet verworfen.

Es wird klargestellt, dass der Betroffene der fahrlässigen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften schuldig ist [§§ 41 Abs. 2 Nr. 7 (Zeichen 274), 49 Abs. 3 Nr. 4 StVO, 24 StVG].

 
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