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Oberlandesgericht Düsseldorf, 9 U 4/05

Datum:
14.05.2007
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
9. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 U 4/05
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2007:0514.9U4.05.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Wuppertal, 19 O 393/03
 
Tenor:

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 08. Dezember 2004 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 19. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal (19 O 393/03) teilweise abgeändert und hinsichtlich des Urteilsausspruchs zu Ziff. 2. wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 78.593,85 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.12.2003 zu zahlen.

Der weitergehende Zahlungsanspruch der Kläger wird abgewiesen.

Die weitergehende Berufung des Beklagten wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu 6 % und der Beklagte zu 94 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Jede Partei kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des von ihr zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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Antrag zu 3:                            10.000,00 EUR

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