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Oberlandesgericht Düsseldorf, 23 U 53/07

Datum:
08.11.2007
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
23. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
23 U 53/07
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2007:1108.23U53.07.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Düsseldorf, 1 O 7/06
 
Tenor:

1.

Der Tenor des Urteils des Landgerichts Düsseldorf vom 25.1.2007 wird insoweit berichtigt, dass im Anschluss an den Satz:

„Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 6.018,40 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 31.10.2006 zu zahlen.“

eingefügt wird:

              Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2.

Die Berufung des Beklagten gegen das am 19.3.2007 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird gemäß § 522 Abs. 2 ZPO auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen.

 
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