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Oberlandesgericht Düsseldorf, 23 U 156/06

Datum:
09.02.2007
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
23. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
23 U 156/06
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2007:0209.23U156.06.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Kleve, 1 O 726/03
 
Tenor:

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 25.8.2006 verkündete Urteil des Einzelrichters der 1. Zivilkammer des Landgerichts Kleve unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise geändert und wie folgt gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.586,80 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.11.2003 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits der ersten Instanz tragen der Kläger zu 90 % und der Beklagte zu 10 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 80 % und der Beklagte zu 20 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 

G r ü n d e

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