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Oberlandesgericht Düsseldorf, VI-W (Kart) 12/05

Datum:
03.05.2006
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Kartellsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
VI-W (Kart) 12/05
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2006:0503.VI.W.KART12.05.00
 
Tenor:

I. Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird - unter Zu-rückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - der Beschluss der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 29. Au-gust 2005 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu ge-fasst:

Der Antragstellerin wird für das beabsichtigte Klageverfahren ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechts-anwalt P. in D. bewilligt, soweit sie von der Antragsgegnerin Rückzahlung von Teilnehmergebühren für die Zeit vom 1. September 2001 bis zum 28.2.2004 in Höhe von insgesamt 5.577,22 € sowie Auskunft über die seit dem 1. September 2001 verteilten Serien- und Botenfahrten verlangt. Das weiter-gehende Prozesskostenhilfegesuch wird abgelehnt.

II. Die Gerichtsgebühr für das Beschwerdeverfahren wird auf 25 € ermäßigt; außergerichtliche Kosten werden nicht erstat-tet.

 
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