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Oberlandesgericht Düsseldorf, VII-Verg 84/05

Datum:
12.07.2006
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Vergabesenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
VII-Verg 84/05
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2006:0712.VII.VERG84.05.00
 
Normen:
UStG §§ 2 Abs. 1, 15 Abs. 1 Nr. 1
Leitsätze:

Die in einer Bietergemeinschaft vereinten Unternehmen sind im Sinne der §§ 2 Abs. 1, 15 Abs. 1 Nr. 1 Umsatzsteuergesetz zum Vorsteuerabzug berechtigt. Von ihrem An-spruch auf Erstattung außergerichtlicher Kosten gegen den unterliegenden Verfahrens-beteiligten ist Umsatzsteuer daher abzusetzen.

 
Tenor:

I. Auf die Erinnerung der Antragstellerin wird der Kostenfestset-zungsbeschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 17. Feb-ruar 2006 abgeändert.

Auf Grund des Beschlusses des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 26.Januar 2006 sind von der Antragsgegnerin an Kosten 560,80 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13. Februar 2006 an die Antragstel-lerin zu erstatten.

II. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 
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