Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Düsseldorf, VII-Verg 79/05

Datum:
03.02.2006
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Vergabesenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
VII-Verg 79/05
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2006:0203.VII.VERG79.05.00
 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers – unter Zurück-weisung des weitergehenden Rechtsmittels - wird der Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 14. Oktober 2005, VK 1-107/05, aufgehoben.

Das Nachprüfungsverfahren wird eingestellt.

Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens vor der Verga-bekammer zu tragen. Die Antragsgegnerin trägt die zur zweck-entsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen außergerichtli-chen Auslagen des Antragstellers und die ihr selbst entstande-nen Auslagen.

Die Hinzuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten durch den Antragsteller war notwendig.

Die Gebühr wird auf 950 € festgesetzt. Nach Abzug des von dem Antragsteller geleisteten Vorschusses in Höhe von 2.500 € sind ihm 1.550 € zu erstatten.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Antragsgegnerin in Höhe von 55 % zu tragen, der Antragsteller in Höhe von 45 %. Die Antragsgegnerin hat 55 % der außergerichtlichen Kosten des Antragstellers zu tragen; der Antragsteller trägt 45 % der Kosten der Antragsgegnerin; im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren beträgt bis zu 2.500 €.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18
19
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank