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Oberlandesgericht Düsseldorf, VII-Verg 4/06

Datum:
09.02.2006
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Vergabesenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
VII-Verg 4/06
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2006:0209.VII.VERG4.06.00
 
Tenor:

Der Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung ihrer so-fortigen Beschwerde gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 20. Dezember 2005 (VK 2 - 156/05) zu verlängern, wird abgelehnt.

Der Antrag der Antragstellerin auf Akteneinsicht wird abgelehnt.

Die Antragsgegnerin wird gebeten, einen erfolgten Zuschlag schriftlich nachzuweisen.

Die Antragstellerin wird aufgefordert, dem Senat binnen zwei Wochen mit-zuteilen, ob und mit welchen Anträgen sie ihre Beschwerde weiterverfolgt.

 
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