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Oberlandesgericht Düsseldorf, VII-Verg 30/06

Datum:
18.10.2006
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Vergabesenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
VII-Verg 30/06
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2006:1018.VII.VERG30.06.00
 
Tenor:

Die sofortige Beschwerde der Beigeladenen gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf vom 26. Mai 2006 (VK-22/2006-L) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die der Antragstellerin in diesem Verfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten wer-den zu einem Viertel der Antragsgegnerin und zu drei Vierteln der Beigeladenen auferlegt. Der Antragsgegnerin und der Beigelade-nen im Beschwerdeverfahren entstandene außergerichtliche Kos-ten sind nicht zu erstatten.

Streitwert für das Beschwerdeverfahren: bis 230.000 Euro

 
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