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Oberlandesgericht Düsseldorf, VII-Verg 29/05

Datum:
17.01.2006
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Vergabesenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
VII-Verg 29/05
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2006:0117.VII.VERG29.05.00
 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Kosten-festsetzungsbeschluss der 3. Vergabekammer des Bundes vom 3. Mai 2005, VK 3- 224/04, aufgehoben.

Dem Antragsteller sind Aufwendungen in Höhe von insgesamt 2.663,44 € durch die Antragsgegnerin zu erstatten.

Der weitergehende Kostenfestsetzungsantrag des Antragstellers wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden zu 82 % der An-tragsgegnerin und zu 18 % dem Antragsteller auferlegt.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren beträgt bis zu 2.500 €.

 
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