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Oberlandesgericht Düsseldorf, VII-Verg 14/06

Datum:
24.05.2006
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Vergabesenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
VII-Verg 14/06
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2006:0524.VII.VERG14.06.00
 
Tenor:

I. Auf die sofortigen Beschwerden der Antragsgegnerin und der Beigela-denen wird der Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregie-rung Düsseldorf vom 16. Februar 2006 (VK – 02/2006-L) aufgehoben.

Der Nachprüfungsantrag wird abgelehnt.

II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens vor der Vergabe-kammer und die Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie die notwen-digen Auslagen, die der Antragsgegnerin und der Beigeladenen in bei-den Verfahren entstanden sind.

Die Kosten des Verfahrens nach § 118 Abs. 1 S. 3 GWB trägt die Bei-geladene.

III. Die Hinzuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten war für die

Beigeladene in beiden Instanzen notwendig.

IV. Beschwerdewert: bis 66.000 €.

 
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