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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-9 U 14/06

Datum:
04.12.2006
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
9. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-9 U 14/06
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2006:1204.I9U14.06.00
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 15. Dezember 2005 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld (3 O 441/04) abgeändert. Die Klage wird abgewiesen.

Die Berufung der Klägerin gegen das am 23. Februar 2006 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld (3 O 441/04) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des von ihnen zu vollstreckenden Betrages leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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