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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-7 U 8/06

Datum:
03.11.2006
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
7. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-7 U 8/06
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2006:1103.I7U8.06.00
 
Tenor:

Auf die Berufung der Kläger wird das am 7. Dezember 2005 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger jeweils 141.836,61 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basisizinssatz von 85.177,65 € seit dem 01.03.2004, maximal jedoch in Höhe von 7 % zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu 1/10 und die Be-klagte zu 9/10.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Parteien bleibt nachgelassen, die Vollstreckung seitens der jeweils anderen Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die vollstreckende Par-tei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

 
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