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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-6 U 98/05

Datum:
04.05.2006
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-6 U 98/05
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2006:0504.I6U98.05.00
 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das am 8. April 2005 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird mit der Maßgabe zurückge-wiesen, dass die Klage als unzulässig abgewiesen wird.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

 
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