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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-5 U 109/05

Datum:
22.02.2006
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
5. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-5 U 109/05
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2006:0222.I5U109.05.00
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 8. Zivilkammer des Landge-richts Düsseldorf vom 01.09.2005 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt. Ausge-nommen hiervon sind die außergerichtlichen Kosten der Streithelferin der Be-klagten, die diese selbst zu tragen hat.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

 
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