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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-4 U 63/06

Datum:
28.11.2006
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
4. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-4 U 63/06
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2006:1128.I4U63.06.00
 
Tenor:

Die Berufung der Klägerin gegen das am 7. März 2006 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Kleve – Einzelrichter – wird zurückge-wiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird gestattet, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Urteilsbetrags abzuwenden, sofern nicht die Beklagte Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils von ihr beizutreibenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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