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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-4 U 39/06

Datum:
28.12.2006
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
4. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-4 U 39/06
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2006:1228.I4U39.06.00
 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das am 19. Januar 2006 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichter – wird zu-rückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird gestattet, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Urteilsbetrags abzuwenden, sofern nicht die Beklagte ihrerseits Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils von ihr zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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