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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-4 U 249/05

Datum:
07.11.2006
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
4. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-4 U 249/05
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2006:1107.I4U249.05.00
 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das am 1. Dezember 2005 verkündete Ur-teil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird gestattet, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Urteilsbetrags abzuwenden, sofern nicht die Beklagte ihrerseits Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils von ihr beizutreibenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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