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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-4 U 213/05

Datum:
22.08.2006
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
4. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-4 U 213/05
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2006:0822.I4U213.05.00
 
Tenor:

Die Berufung der Klägerin gegen das am 30. September 2005 verkündete Urteil der 14d. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewie-sen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird gestattet, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Urteilsbetrags abzuwenden, sofern nicht die Beklagte ihrerseits Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils von ihr zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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