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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-4 U 191/05

Datum:
20.06.2006
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
4. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-4 U 191/05
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2006:0620.I4U191.05.00
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das am 1. September 2005 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg – Einzelrichter – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, sofern nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils beizutrei-benden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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