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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-4 U 136/05

Datum:
04.04.2006
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
4. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-4 U 136/05
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2006:0404.I4U136.05.00
 
Tenor:

Die Berufung der Klägerin gegen das am 14. Juni 2005 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Kleve wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird gestattet, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Urteilsbetrags abzuwenden, sofern nicht die Beklagte ihrerseits Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils von ihr zu vollstreckenden Betrags erbringt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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