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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-2 W 43/05

Datum:
29.03.2006
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
2. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
I-2 W 43/05
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2006:0329.I2W43.05.00
 
Tenor:

I.

Auf die sofortige Beschwerde wird der am 6. Oktober 2005 verkündete Be-schluss der 4a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf abgeändert; die Kosten des Verfahrens auf Erlass einer einstweiligen Verfügung werden der Antragstellerin auferlegt.

II.

Die Antragstellerin hat auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

III.

Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens entspricht dem Kosteninte-resse des Verfügungsverfahrens.

 
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