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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-2 U 32/04

Datum:
16.02.2006
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
2. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Teilurteil
Aktenzeichen:
I-2 U 32/04
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2006:0216.I2U32.04.00
 
Tenor:

Auf die Berufungen der Beklagten sowie die Streithelfer

zu 1), 3), 4) wird das am 26. Februar 2004 verkündete

Urteil der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf

teilweise abgeändert. Die Klage gegen die Beklagte zu 1)

wird, soweit sie von den Parteien nicht bereits überein-

stimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt worden

ist, insgesamt abgewiesen. Die Klage gegen die Beklagte

zu 2) wird im Umfang des landgerichtlichen Urteilsaus-

spruches zu Ziffer II. abgewiesen.

Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) wer-

den der Klägerin auferlegt.

Dieses Teilurteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin

darf die Vollstreckung der Beklagten zu 1) wegen ihrer

außergerichtlichen Kosten gegen Sicherheitsleistung in

Höhe von € 30.000,00 abwenden, wenn nicht die Beklag-

te zu 1) vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe

leistet.

Die Revision der Klägerin wird zugelassen.

 
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