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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-2 U 127/02

Datum:
21.12.2006
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
2. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-2 U 127/02
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2006:1221.I2U127.02.01
 
Tenor:

I.

Auch die Berufung der Beklagten zu 1) gegen das am 13. August 2002 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

II.

Den Beklagten werden auch die Kosten des Berufungsverfahrens als Gesamtschuldnern auferlegt, soweit nicht über die Kosten bereits durch Teilurteil des Senats vom 5. Februar 2004 entschieden worden ist.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
 

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