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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-2 U 112/05

Datum:
04.05.2006
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
2. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Grundurteil
Aktenzeichen:
I-2 U 112/05
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2006:0504.I2U112.05.02
 
Tenor:

für R e c h t erkannt

und zugleich

b e s c h l o s s e n :

I.

Im Wege des Teilurteils wird auf die Berufung der Beklagten zu 1. Abschnitt IV. der Entscheidungsformel des am 8. September 2005 verkündeten Urteils der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert und

das Urteil gegen die Beklagte zu 1. gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 Millionen EURO für vorläufig vollstreckbar erklärt.

II.

Die weitergehende Berufung der Beklagten zu 1. gegen den Ausspruch zur vorläufigen Vollstreckbarkeit im Urteil des Landgerichts vom 4. Mai 2004 wird zurückgewiesen.

III.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren und – insoweit in Abänderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung – zugleich für das erstinstanzliche Verfahren wird für das Verfahren gegen die Beklagte zu 1. auf 10 Millionen Euro und für das Verfahren gegen die Beklagte zu 2. auf 500.000,-- Euro festgesetzt.

 
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