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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-24 U 166/05

Datum:
08.06.2006
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
24. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-24 U 166/05
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2006:0608.I24U166.05.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Duisburg, 2 O 424/04
 
Tenor:

1.

Auf die Berufung des Beklagten wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das am am 07. Oktober 2005 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 2. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird unter Abweisung der weitergehenden Klage verurteilt, an den Kläger 3.900,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20. Oktober 2004 zu zahlen.

2.

Die Kosten des ersten Rechtszuges tragen der Kläger zu 70%, der Beklagte zu 30%, die des zweiten Rechtszuges der Kläger zu 1/3, der Beklagte zu 2/3.

3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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