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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-21 U 74/06

Datum:
21.11.2006
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
21. Senat für Zivilsachen
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-21 U 74/06
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2006:1121.I21U74.06.00
 
Tenor:

Die Berufung der Klägerin gegen das am 26.01.2006 (21 O 197/04) verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Duisburg einschließ-lich des Zwischenurteils vom 03.11.2005 (ebenfalls 21 O 197/04) wird zurückge-wiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils voll-streckbaren Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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