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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-21 U 135/05

Datum:
15.08.2006
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
21. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-21 U 135/05
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2006:0815.I21U135.05.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Wuppertal, 4 O 123/03
 
Tenor:

1.

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 25.10.2005 (Az. 4 O 123/03) – unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen – teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt gefasst:

a)

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 84.713,14 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 66.467,94 € vom 11.03.2003 bis 23.03.2005 sowie aus 84.713,14 € seit dem 24.03.2005 zu zahlen.

b)

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin etwaige Mehrkosten für die Mängelbeseitigung (Rückbauarbeiten am Grundstück R.....straße ... in ... S..... gemäß Gutachten S....., Anlage 5) zu erstatten.

c)

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

2.

Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.

3.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten zu 96 % und der Kläge-rin zu 4 % auferlegt.

4.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Parteien bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des jeweiligen Gegners gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzu-wenden, wenn nicht der jeweilige Gegner vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages leistet.

5.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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