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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-20 U 83/06

Datum:
21.11.2006
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-20 U 83/06
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2006:1121.I20U83.06.00
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten zu 1. wird das am 7. April 2006 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf geändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz werden wie folgt verteilt: Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Klägerin tragen diese selbst zu 56 % und die Beklagte zu 2. zu 44 %. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1. trägt die Klägerin. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2. trägt diese selbst.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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