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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-20 U 71/05

Datum:
30.05.2006
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-20 U 71/05
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2006:0530.I20U71.05.00
 
Tenor:

Die Berufung des Beklagten gegen das am 10. März 2005 verkündete Urteil der 4a Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückge-wiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstre-ckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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