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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-20 U 19/05

Datum:
26.05.2006
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-20 U 19/05
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2006:0526.I20U19.05.00
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das am 5. Januar 2005 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird mit der Maßgabe zu-rückgewiesen, dass Ziff. II und III des angefochtenen Urteils dahin abgeändert werden, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin allen Schaden zu er-setzen, der ihr aus Handlungen der Beklagten, wie sie zu Ziff. I beschrieben sind, seit dem 9. September 2002 entstanden ist oder noch entstehen wird und dass die Beklagte nur über Handlungen seit diesem Zeitpunkt Auskunft zu erteilen und Rechnung zu legen hat. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung ge-gen Sicherheitsleistung in Höhe von 150.000,- Euro abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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