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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-20 U 127/06

Datum:
12.12.2006
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-20 U 127/06
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2006:1212.I20U127.06.00
 
Tenor:

Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird unter Zurückweisung ihres weiter-gehenden Rechtsmittels das Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düs-seldorf vom 5. Juli 2006 dahingehend abgeändert, dass das unter Androhung der bezeichneten Ordnungsmittel ausgesprochene Verbot darauf gerichtet ist,

einen Artikel über das vor dem Landgericht Düsseldorf mit dem Geschäfts-zeichen 12 O 89/06 geführte Verfahren F. ./. F. unter Nennung des Namens der Antragstellerin „I.“ und unter Verwendung der Bildnisse der Antragstellerin von Seite 35, 41, 139 und 183 des im Jahre 1995 unter dem Titel „… M. F.“ im P.-Verlag erschienenen Bildbands ohne deren vorherige Zustimmung zu veröffentlichen wie den im angefochtenen Urteil wiedergegebenen Artikel aus der „B.“-Zeitung vom 13. April 2006.

Im Übrigen wird die Beschlussverfügung der Kammer vom 19. April 2006 auf-gehoben und der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen.

Von den Kosten des Verfahrens hat die Antragstellerin ein Drittel und hat die Antragsgegnerin zwei Drittel zu tragen.

 
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