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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-1 U 42/06

Datum:
23.10.2006
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
1. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-1 U 42/06
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2006:1023.I1U42.06.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Kleve, 3 O 126/04
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das am 24.01.2006 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Kleve unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 32.930,14 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %Punkten über dem Basiszinssatz aus 24.697,60 € seit dem 06.05.2004 und aus weiteren 8.232,54 € seit dem 14.07.2004 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die erstinstanzlichen Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 10 % und die Beklagte zu 90 %.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 53 % und die Beklagte zu 47 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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