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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-1 U 199/05

Datum:
06.03.2006
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
1. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-1 U 199/05
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2006:0306.I1U199.05.00
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 29. September 2005 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger und die Drittwiderbeklagte werden als Gesamt-schuldner verurteilt, an die Beklagte zu 2.) 3.468,58 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basis-zinssatz, der Kläger seit dem 27.07.2005 und die Drittwider-beklagte seit dem 14.07.2005, zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger und die Dritt-widerbeklagte zu 40 % als Gesamtschuldner, im übrigen trägt sie der Kläger alleine.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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