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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-18 U 30/06

Datum:
11.10.2006
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
18. Senat für Zivilsachen
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-18 U 30/06
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2006:1011.I18U30.06.00
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten zu 2) wird das am 17.01.2006 verkün-dete Teilurteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Duisburg (24 O 138/04) aufgehoben und die Sache an das Landgericht zurückverwiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Landgericht vorenthalten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 195.000 € abwenden, wenn nicht die Beklagte zu 2) vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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